Zitate in ÄnderungsvorschriftenEinunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 14.11.2020 BGBl. I S. 2394
Artikel 1 31. AbgGÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes ... geltend. § 31 bleibt unberührt. Das Nähere bestimmen die Verhaltensregeln nach § 44b ." 2. § 25b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ... wird gegen die Pflichten aus Absatz 2 verstoßen" eingefügt. 8. § 44b wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden die Wörter „im ...
Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches
G. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4650
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