interne Verweise§ 17 ZSKG Datenerhebung und -verwendung (vom 27.06.2020) ... Soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 16 erforderlich ist, darf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 693
Artikel 1 ZSGÄndG Änderung des Zivilschutzgesetzes ... Der bisherige § 14 wird § 15. 8. Nach § 15 werden folgende §§ 16 bis 20 eingefügt: „§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; ... Nach § 15 werden folgende §§ 16 bis 20 eingefügt: „§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement (1) Die Einrichtungen und ... und -verwendung (1) Soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 16 erforderlich ist, darf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ... des Zivil- und Katastrophenschutzes." 9. Die bisherigen §§ 15 und 16 werden die §§ 21 und 22. 10. Der bisherige § 17 wird § 23 und wie ... Nachweisverfahren bei Zuwendungen." b) In Absatz 5 wird die Angabe „§ 16 " durch die Angabe „§ 22" ersetzt. 17. Der bisherige § 24 wird ... Angabe „§ 15" durch die Angabe „§ 21" und die Angabe „§ 16 " durch die Angabe „§ 22" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe ... Angabe „§ 22" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 16 " durch die Angabe „§ 22", die Angabe „§ 21" durch die Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2349/v160540.htm