Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Warten von Betriebsmitteln,
- 6.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, Datenschutz,
- 7.
- Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen, Kontrollieren und Bewerten des Ergebnisses,
- 8.
- Bearbeiten von metallischen Werkstoffen,
- 9.
- Unterscheiden und Zuordnen von Kunststoffen, Kautschuken, Zuschlag- und Hilfsstoffen,
- 10.
- Bearbeiten von Kunststoffhalbzeugen,
- 11.
- Fügen und Umformen,
- 12.
- Unterscheiden von Energieträgern und -formen, Zuordnen zu Einsatzgebieten,
- 13.
- verfahrensgerechtes Zuordnen und Vorbereiten von Formmassen oder Halbzeugen und Vorbereiten zur Verfahrensdurchführung,
- 14.
- Aufbauen und Prüfen von Pneumatik- und Hydraulikschaltungen,
- 15.
- Messen, Steuern, Regeln,
- 16.
- Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Geräten,
- 17.
- Qualitätssicherung,
- 18.
- Inbetriebnahme von Maschinen, Geräten oder Anlagen,
- 19.
- Fertigungsplanung,
- 20.
- Sicherstellen der Fertigungsvoraussetzungen,
- 21.
- Be- und Verarbeitungsverfahren von polymeren Werkstoffen,
- 22.
- Fertigungssteuerung,
- 23.
- Fertigungsüberwachung,
- 24.
- Qualitätsmanagement.