Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik (KStoffVerfMAusbV k.a.Abk.)

V. v. 30.06.1997 BGBl. I S. 1633; aufgehoben durch § 10 V. v. 07.04.2006 BGBl. I S. 905
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-240 Berufliche Bildung
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig treten die Kunststoff-Formgeber-Ausbildungsverordnung vom 19. März 1984 (BGBl. I S. 427) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoffschlosser vom 21. Juli 1976 (BGBl. I S. 1877) außer Kraft.



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