§
22a Absatz 1 der
Insolvenzordnung in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom
17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) ist erstmals auf Verfahren anzuwenden, deren Eröffnung nach dem 31. Dezember 2015 beantragt worden ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts ... des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2379) geändert worden ist, wird folgender Artikel 103i eingefügt: „Artikel 103i Überleitungsvorschrift zum ... geändert worden ist, wird folgender Artikel 103i eingefügt: „Artikel 103i Überleitungsvorschrift zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz § 22a Absatz 1 ...