Artikel 1 - Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2911; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 311-14-1 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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Erster Teil Neufassung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 1 Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens

Erster Teil Neufassung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 1 Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens



(gesamter Text siehe Anfechtungsgesetz - AnfG)



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