§ 3 Drittstaateneinlagenvermittlung
Institute, die in dem Berichtszeitraum Einlagen an Unternehmen mit Sitz in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vermittelt haben, haben zusätzlich zum Monatsausweis, nach Staaten geordnet, Firma, Sitz und Aufsichtsbehörde dieser Unternehmen anzugeben.
interne Verweise§ 6 MonAwV Ausnahmen (vom 22.07.2013) ... dem KWG erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben, haben nur die Angaben nach den §§ 3 bis 5 ...
§ 8 MonAwV Einreichungsverfahren ... -: GVFDI (Anlage 2). (2) Die Monatsausweise und Angaben nach den §§ 3 bis 6 sind in dreifacher Ausfertigung der zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank ...
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