(1) Das Aufgebotsverfahren nach §
2 ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
(2) Es gelten dafür die besonderen Vorschriften der §§
14 bis 38.
§ 40 VerschG ... das Verfahren sind § 13 Abs. 1, §§ 14 bis 17, 22, 22a, 24 bis 38 entsprechend anzuwenden; im übrigen gelten ...