Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verbrauchsbeihilfe-Olivenöl-Verordnung (OlivBhV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 13 und 14, des § 13 Abs. 1 Satz 1, des § 15 Satz 1, des § 16, des § 17 Abs. 3 und des § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl. I S. 1146) jeweils auch in Verbindung mit Artikel 94 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft:



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