Änderung § 2 Kostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container vom 31.07.2013

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§ 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.07.2013 geltenden Fassung
§ 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 31.07.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 18.07.2013 BGBl. 2013 II S. 1074
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 10 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container auch im Land Berlin.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

 



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