Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung I. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 16.03.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von I. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und Änderungshistorie der BMGSErnAnO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

I. a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.03.2006 geltenden Fassung
I. n.F. (neue Fassung)
in der am 16.03.2006 geltenden Fassung
durch A. v. 28.02.2006 BGBl. I S. 522
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 
(Textabschnitt unverändert)

I.


Nach Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) der durch Nummer 1 der Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) neu gefasst worden ist, wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) widerruflich auf

- die Direktorin oder den Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,

- die Direktorin oder den Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundessozialgerichts,

- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,

(Text neue Fassung)

- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundessozialgerichts, *)

- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, *)

- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,

- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts und

- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Robert Koch-Instituts

jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich übertragen.

vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: nicht mehr anzuwenden gemäß A. v. 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 522)

 (keine frühere Fassung vorhanden)