Das Paul-Ehrlich-Institut ist zusätzlich zu den Zuständigkeiten nach §
77 Abs. 2 des
Arzneimittelgesetzes zuständig für
- 1.
- Arzneimittel, die gentechnologisch hergestellte Blutgerinnungsfaktoren enthalten,
- 2.
- BCG-Bakterien enthaltende Arzneimittel, die zur unspezifischen Stimulierung des Immunsystems bestimmt sind.