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Änderungen an Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert| m.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
|---|---|---|
vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? ) | ||
| 01.08.2025 | (Aufhebung) | § 19 Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV) vom 26. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 81) |
| 01.07.2022 | Synopse gesamt oder einzeln für § 3, Anlage | Artikel 9 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
- -
- Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV)V. v. 26.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 81
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2406/l.htm
