Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 5 - Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)

V. v. 28.06.2005 BGBl. I S. 1870; aufgehoben durch § 3 V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250
Geltung ab 01.07.2005; FNA: 13-7-2-3 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 5



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