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§ 27 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 27 (aufgehoben)


§ 27 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007

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Frühere Fassungen von § 27 StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2007Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 25.04.2006 BGBl. I S. 988
aktuell vorher 01.04.2006Artikel 1 Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 03.03.2006 BGBl. I S. 470
aktuellvor 01.04.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 27 StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
...  (aufgehoben) § 24 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 1 Satz 1 (Anhängerverzeichnisse) (aufgehoben) § 27 Abs. 3 ... 3, § 27 Abs. 1 Satz 1 (Anhängerverzeichnisse) (aufgehoben) § 27 Abs. 3 Satz 1 (Untersuchungsbericht bei hauptuntersuchungspflichtigen Fahrzeugen)  ... bei hauptuntersuchungspflichtigen Fahrzeugen) (aufgehoben) § 27 Abs. 4 (Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern)  ... und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern) (aufgehoben) § 27 Abs. 5 und 6 (Zurückziehung aus dem Verkehr) (aufgehoben) § 27 ... 27 Abs. 5 und 6 (Zurückziehung aus dem Verkehr) (aufgehoben) § 27 Abs. 7 (Erneute Zulassung) (aufgehoben) § 28 Abs. 1, 3, 4, 5 und 6 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Artikel 1 41. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Angabe „und die Abgasuntersuchung nach § 47a" gestrichen. 3. In § 27 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „, bei abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeugen die ... wird folgende Übergangsvorschrift eingefügt: „§ 27 Abs. 3 Satz 1 (Untersuchungsbericht bei hauptuntersuchungspflichtigen Fahrzeugen) ist ... des Buchstaben a der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 27 Abs. 3 Satz 1 in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung; 2. 1. Januar 2010 auf ... des Buchstaben b der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 27 Abs. 3 Satz 1 in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung." c) Die ...
Artikel 2 41. StVRÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 21c StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 StVZO aufgrund § 27 Abs. 7 StVZO 6) 1 2 3 ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer". e) Die Angaben zu den §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 ... §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 (aufgehoben)". f) Die Angaben zum Abschnitt IIa des Teils B werden durch ... c) In Absatz 3 wird die Angabe „, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Satz 1" gestrichen. 3. Die Überschrift nach ... § 28" gestrichen. d) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 nicht anzuwenden" durch die Wörter „keine Mitteilung an die ... ein Gutachten nach § 21 erstellt wird." 11. Die §§ 24, 25 und 27 bis 28 werden aufgehoben. 12. § 29 wird wie folgt geändert: a) ... Abs. 4 Satz 1 bis 3, § 23 Abs. 4 Satz 7, § 23 Abs. 6a, § 24 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 3 Satz 1, zu § 27 Abs. 4, § 27 Abs. 5 und 6, § 27 ... 23 Abs. 4 Satz 7, § 23 Abs. 6a, § 24 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 3 Satz 1, zu § 27 Abs. 4, § 27 Abs. 5 und 6, § 27 Abs. 7, § 28 Abs. 1, 3, ... 23 Abs. 6a, § 24 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 3 Satz 1, zu § 27 Abs. 4, § 27 Abs. 5 und 6, § 27 Abs. 7, § 28 Abs. 1, 3, 4, 5 und 6 sowie Anlage Vd, ... 24 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 3 Satz 1, zu § 27 Abs. 4, § 27 Abs. 5 und 6, § 27 Abs. 7, § 28 Abs. 1, 3, 4, 5 und 6 sowie Anlage Vd, § 60 Abs. 1, ... 27 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 3 Satz 1, zu § 27 Abs. 4, § 27 Abs. 5 und 6, § 27 Abs. 7, § 28 Abs. 1, 3, 4, 5 und 6 sowie Anlage Vd, § 60 Abs. 1, § 60 Abs. 1 Satz ... Übergangsvorschrift eingefügt: „§ 24 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 1 Satz 1 (Anhängerverzeichnisse) Anhängerverzeichnisse, die vor dem 1. ... vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, bleiben bis zur nächsten Befassung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 gültig." c) Die Übergangsvorschrift zu § 27 Abs. 5 ... § 27 Abs. 1 Satz 2 gültig." c) Die Übergangsvorschrift zu § 27 Abs. 5 und 6 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Abs. 5 und 6 ... zu § 27 Abs. 5 und 6 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Abs. 5 und 6 (Zurückziehung aus dem Verkehr) Werden Fahrzeuge nach dem 30. ...
Artikel 6 FZV-EV Änderung der 25. Ausnahmeverordnung zur StVZO
... 16. November 1984 (BGBl. I S. 1371) geändert worden ist, wird die Angabe „nach § 27 Abs. 1 StVZO" gestrichen.  ...
Artikel 7 FZV-EV Änderung der 42. Ausnahmeverordnung zur StVZO
... geändert: 1. In § 1 Satz 2 Nr. 7 werden die Wörter „nach § 27 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 2. § 2 Satz ...


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