Änderung Anlage VI StVZO vom 01.03.2007

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Anlage VI StVZO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2007 geltenden Fassung
Anlage VI StVZO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V v 25.04.2006 BGBl. I 988

(Text alte Fassung)

Anlage VI (zu § 60a)


(Text neue Fassung)

Anlage VI (aufgehoben)





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