Zitierungen von § 25 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 WaStrG Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen (vom 01.06.2016)
... des Bundes strompolizeiliche Maßnahmen auch gegen andere als die in § 25 bezeichneten Personen treffen und sie besonders zur Hilfeleistung anhalten, wenn a) ... Personen treffen und sie besonders zur Hilfeleistung anhalten, wenn a) nach § 25 verantwortliche Personen nicht in Anspruch genommen werden können, b) ...
§ 28 WaStrG Strompolizeiliche Verfügungen (vom 01.07.2019)
... müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein. (3) Ist der nach § 25 Verantwortliche nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen, kann das Wasserstraßen- und ...
§ 30 WaStrG Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schiffahrtshindernissen (vom 01.07.2019)
... das Hindernis beseitigen, wenn ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist und wenn ein nach § 25 Verantwortlicher nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden kann oder wenn zu besorgen ist, ... nicht mehr von diesem fortgeschafft werden. Soweit möglich, sind die nach § 25 Verantwortlichen und die Eigentümer der beseitigten Gegenstände darüber ... unverzüglich zu unterrichten. (3) Ist das Hindernis beseitigt, ist den nach § 25 Verantwortlichen, den Eigentümern der beseitigten Gegenstände und den Inhabern von ... (12) Für die Kosten der Beseitigung haften persönlich 1. der nach § 25 Abs. 1 Verantwortliche, sofern er Schiffseigentümer, Schiffseigner, Charterer, Reeder oder ... Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes verursacht worden ist, 2. der nach § 25 Abs. 3 Verantwortliche, sofern es sich bei dem beseitigten Gegenstand um ein Schiff handelt und der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1465
Artikel 2 BGebGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... „einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts" gestrichen. 2. In § 25 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" ...


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