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Bekanntmachung - Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35Bek k.a.Abk.)

B. v. 22.06.1988 BGBl. I S. 988
Geltung ab 05.07.1988; FNA: 423-1-7-85 Warenzeichenrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht:

Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.