§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner
Der Mautschuldner hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten über das Verfahren zum Nachweis der Mautentrichtung zu regeln.
Frühere Fassungen von § 5 ABMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 4 ABMG Mautentrichtung und Mauterstattung (vom 01.07.2009) ... insbesondere gelten Absatz 3 Satz 1 und 2 und die auf Grund des Absatzes 3 Satz 3 und des § 5 Satz 2 erlassenen Vorschriften sowie § 7 Abs. 5 und 6 entsprechend. --- ...
§ 7 ABMG Kontrolle (vom 01.01.2009) ... ein Beleg erteilt worden, so hat er diesen im Rahmen seiner Nachweispflicht nach § 5 bei der Benutzung der Bundesautobahn mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle befugten ...
§ 10 ABMG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2009) ... 3. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 2, den Beleg oder den Nachweis nicht ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-ZulassungsverordnungV. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2226
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
G. v. 17.08.2007 BGBl. I S. 1958
Zitate in aufgehobenen TitelnLKW-Maut-Verordnung (LKW-MautV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 1003; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156
Eingangsformel LKW-MautV ... Grund des § 4 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2, des § 5 Satz 2 und des § 12 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. ...
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