Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2011 aufgehoben
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§ 12 - Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG)

neugefasst durch B. v. 02.12.2004 BGBl. I S. 3122; aufgehoben durch Artikel 6 Nr. 1 G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Geltung ab 12.04.2002; FNA: 9290-13 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 12 Beginn der Mauterhebung


§ 12 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die Erhebung der Maut beginnt am 1. Januar 2005, 0.00 Uhr.

(2) § 2 der LKW-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003) ist nicht mehr anzuwenden.

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Zitierungen von § 12 ABMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ABMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 ABMG Anwendungsvorschriften
... für schwere Nutzfahrzeuge sind auch nach dem nach § 12 zu bestimmenden Zeitpunkt auf diejenigen Handlungen anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt begangen ... anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt begangen worden sind. (3) Das durch § 12 in der am 7. Dezember 2004 geltenden Fassung in Verbindung mit § 2 der LKW-Maut-Verordnung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
Artikel 1 G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
§ 12 BFStrMG Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen
... Beginn der Erhebung der Maut auf mautpflichtigen Bundesautobahnen richtet sich nach § 12 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

LKW-Maut-Verordnung (LKW-MautV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 1003; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156
Eingangsformel LKW-MautV
... Grund des § 4 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2, des § 5 Satz 2 und des § 12 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1234) ...


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