Änderung § 1 DVLStHV vom 12.04.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 8. StBerGÄndG am 12. April 2008 und Änderungshistorie der DVLStHV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 DVLStHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.04.2008 geltenden Fassung
§ 1 DVLStHV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.04.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Antrag


(Text alte Fassung)

Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der Oberfinanzdirektion einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.

(Text neue Fassung)

Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed