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Artikel 3 - Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (8. StBerGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. April 2008 DVLStHV § 1, § 2, § 5, § 6, § 7, § 8

Die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Juli 1975 (BGBl. I S. 1906), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juni 2000 (BGBl. I S. 874), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird das Wort „Oberfinanzdirektion" durch die Wörter „zuständigen Aufsichtsbehörde" ersetzt.

2.
In § 2 Nr. 4, § 5 Nr. 1 Buchstabe b, § 7 Satz 1 und § 8 Abs. 1 Satz 2 wird jeweils das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Aufsichtsbehörde" ersetzt.

3.
In § 5 Nr. 1, § 5 Nr. 2 und § 6 Nr. 1 Buchstabe b wird jeweils das Wort „Oberfinanzbezirk" durch die Wörter „Bezirk der Aufsichtsbehörde" ersetzt.

4.
In § 8 Abs. 2 wird das Wort „Oberfinanzdirektionen" durch das Wort „Aufsichtsbehörden" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 8. StBerGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. StBerGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544
Artikel 9 StRVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
... die Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Juli 1975 (BGBl. I S. 1906), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 666) geändert worden ist, wird wie folgt ...