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Vierter Abschnitt - Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG k.a.Abk.)


Vierter Abschnitt Schlußvorschriften

§ 45 Geltung in Berlin



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.


§ 46 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.

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