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§ 9 - Tierschutzkommissions-Verordnung (TierSchKomV k.a.Abk.)

V. v. 23.06.1987 BGBl. I S. 1557; zuletzt geändert durch Artikel 393 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 7833-3-3 Tierschutz
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§ 9 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 9 Tierschutzkommissions-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 20 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 Tierschutzkommissions-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 TierSchKomV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchKomV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 20 BMELVBBG Änderung der Tierschutzkommissions-Verordnung
...  § 9 der Tierschutzkommissions-Verordnung vom 23. Juni 1987 (BGBl. I S. 1557), die zuletzt durch ...