(1) Bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland wird Auslandstrennungsgeld in Höhe der Sätze des Trennungstagegeldes nach §
3 Abs. 3 Satz 2 bis 4 der
Trennungsgeldverordnung gezahlt; §
4 Abs. 5 der
Trennungsgeldverordnung findet Anwendung.
(2) Nach Räumung der bisherigen Wohnung wird das Auslandstrennungsgeld nach Absatz 1 auch gezahlt, wenn die zur häuslichen Gemeinschaft des Berechtigten gehörenden Personen (§
4 Abs. 1 Satz 1) an einem anderen als dem neuen Dienstort einschließlich Einzugsgebiet eine Unterkunft gegen Entgelt oder eine ihnen oder dem Berechtigten gehörende Wohnung vorübergehend beziehen. Ist die Unterkunft unentgeltlich, wird das Auslandstrennungsgeld nach Absatz 1 um die Hälfte gekürzt. Diese Ansprüche schließen Leistungen nach §
4 Abs. 5 und 6 der
Auslandsumzugskostenverordnung aus.
(3) In das Inland versetzten oder abgeordneten Berechtigten, die Auslandstrennungsgeld nach §
8 Abs. 3 oder 4 erhalten, wird bei einer erneuten Versetzung oder Abordnung in das Ausland anstelle des Auslandstrennungsgeldes nach §
8 Abs. 3 oder 4 Auslandstrennungsgeld nach Absatz 1 gezahlt. Daneben kann der Unterschiedsbetrag zwischen der Miete für die Unterkunft im Inland und 18 vom Hundert der Summe aus Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1, Amts-, Stellen- und Ausgleichszulagen erstattet werden. §
12 Abs. 3 findet Anwendung.
(4) In das Inland versetzten oder abgeordneten Berechtigten, die Auslandstrennungsgeld nach §
8 Abs. 1 oder 2 erhalten, wird bei einer erneuten Versetzung oder Abordnung in das Ausland mit Zusage der Umzugskostenvergütung anstelle der Abfindung nach §
8 Abs. 1 und 2 Auslandstrennungsgeld nach §
7 gezahlt. §
12 Abs. 3 findet Anwendung.
§ 4 ATGV Entschädigung für getrennte Haushaltsführung ... Das Auslandstrennungsgeld nach den §§ 6 bis 8 und 10 wird gezahlt, wenn der Berechtigte 1. mit seinem Ehegatten, ... 3 und 4 des Bundesumzugskostengesetzes) zugesagt, wird Auslandstrennungsgeld nach den §§ 6 bis 8 nur gezahlt, wenn die Voraussetzungen des § 5 ...
§ 12 ATGV Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen (vom 01.07.2010) ... auf Auslandstrennungsgeld nach dieser Verordnung, wird Auslandstrennungsgeld nach den §§ 6 bis 8 Abs. 1 und 2 und § 10 nicht gezahlt. Satz 1 gilt nicht, wenn dritte Personen im Sinne ... Dienstbezügen der mit den höheren, Auslandstrennungsgeld nach den §§ 6 bis 8 oder 10. Steht dem Ehegatten oder Lebenspartner des Berechtigten Trennungsgeld nach § 3 ... die gleiche Vergütung wie bei Auslandsdienstreisen gezahlt; die §§ 4 bis 7 finden insoweit keine Anwendung. (8) Die oberste Dienstbehörde bestimmt in ...
Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung, der Auslandsumzugskostenverordnung und der Heimaturlaubsverordnung
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2212