interne Verweise§ 106 SGB V Wirtschaftlichkeitsprüfung (vom 20.07.2021) ... § 106a, 2. arztbezogene Prüfungen ärztlich verordneter Leistungen nach § 106b . Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die ... Sachverhalten und entscheidet unter Beachtung der Vereinbarungen nach den §§ 106a und 106b , ob der Vertragsarzt, der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte Einrichtung gegen das ...
§ 113 SGB V Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung (vom 01.01.2017) ... § 119c werden von den Krankenkassen in entsprechender Anwendung der nach §§ 106 bis 106b und 106d und § 135b geltenden Regelungen geprüft. Die Wirtschaftlichkeit der ... Absatz 1a wird durch die Prüfungsstellen nach § 106c entsprechend §§ 106 bis 106b gegen Kostenersatz durchgeführt, soweit die Krankenkasse mit dem Krankenhaus nichts anderes ...
§ 284 SGB V Sozialdaten bei den Krankenkassen (vom 26.03.2024) ... werden, soweit dies für Stichprobenprüfungen nach § 106a Absatz 1 Satz 1 oder § 106b Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist. (3) Die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten ...
§ 296 SGB V Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (vom 01.01.2017) ... Arztes. Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, sind die Daten ... Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, sind der ... Fristen. (4) Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, sind die an der ...
§ 303 SGB V Ergänzende Regelungen (vom 29.10.2020) ... Diagnosedaten insbesondere auch auf Grund von Prüfungen gemäß den §§ 106 bis 106c, Unterrichtungen nach § 106d Absatz 3 Satz 2 und Anträgen nach § 106d ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
B. v. 26.02.2020 BGBl. I S. 318
Berichtigung AMVSÄndGBer ... berichtigen: 1. Artikel 12 Nummer 7 ist wie folgt zu fassen: „7. Nach § 106b Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt: „(1b) Muss für ein Arzneimittel ...
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 DVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... und ihre Geschäftsstellen für die Prüfungen nach den §§ 106 bis 106c erforderlich sind," ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter ... und ihre Geschäftsstellen für die Prüfungen nach § 106 bis § 106c erforderlich sind, spätestens nach vier Jahren und" gestrichen. ...
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1050
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1990
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 und über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 enthalten und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die ... Regelwerks" eingefügt. 47. Nach § 106a wird folgender § 106b eingefügt: „§ 106b Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich ... 47. Nach § 106a wird folgender § 106b eingefügt: „§ 106b Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen (1) Die ...
Artikel 2 GKV-VSG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 1 Satz 8 wird die Angabe „§ 106 Absatz 3b" durch die Wörter „§ 106b Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 3. In § 73b Absatz 5 Satz 5 wird die Angabe ... 106a, 2. arztbezogene Prüfungen ärztlich verordneter Leistungen nach § 106b . Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die der ... Sachverhalten und entscheidet unter Beachtung der Vereinbarungen nach den §§ 106a und 106b , ob der Vertragsarzt, der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte Einrichtung gegen das ... obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hatten." 8. Nach § 106b wird folgender § 106c eingefügt: „§ 106c Prüfungsstelle und ... 106 Absatz 2 und 3, § 106a" durch die Wörter „§§ 106 bis 106b und 106d" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter ... Wörter „§ 106 Absatz 2 und 3" durch die Angabe „§§ 106 bis 106b " ersetzt. 11. In § 116b Absatz 7 Satz 7 werden die Wörter ... die Wörter „als bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach den §§ 106 bis 106c zu berücksichtigende Praxisbesonderheiten" ersetzt. 13. § 130c ... die Wörter „als bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach den §§ 106 bis 106c zu berücksichtigende Praxisbesonderheiten" ersetzt. b) Satz 2 wird ... 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 106a Absatz 1 Satz 1 oder § 106b Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 18. § 285 wird wie folgt geändert: ... „Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, sind die Daten ... „Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, sind der ... „(4) Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, sind die an der ... „(4) Soweit es zur Durchführung der in den Vereinbarungen nach § 106b Absatz 1 Satz 1 vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich ist, übermitteln ...
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 778
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 1 TSVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... e) In Absatz 10 Satz 1 werden nach den Wörtern „besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4" die Wörter „sowie die sich aus den Verträgen nach § 125a ... auch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Besuchsleistungen." 58. § 106b wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
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