interne Verweise§ 106 SGB V Wirtschaftlichkeitsprüfung (vom 20.07.2021) ... (2) Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird von der Prüfungsstelle nach § 106c geprüft durch 1. arztbezogene Prüfungen ärztlicher Leistungen nach ... werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die der Prüfungsstelle nach § 106c gemäß § 296 Absatz 1, 2 und 4 sowie § 297 Absatz 2 übermittelt werden. ... auf die Grundgesamtheit der Arztpraxis hoch. (3) Die Prüfungsstelle nach § 106c bereitet die für die Prüfungen nach Absatz 2 erforderlichen Daten und sonstigen ... des Kalenderjahres, in dem die Leistungen verordnet worden sind, bei der Prüfungsstelle nach § 106c einzureichen. Die Festsetzung einer Nachforderung oder einer Kürzung muss innerhalb ...
§ 296 SGB V Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (vom 01.01.2017) ... oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Prüfungsstellen nach § 106c aus den Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte für jedes Quartal folgende Daten: ... oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Prüfungsstellen nach § 106c über die von allen Vertragsärzten verordneten Leistungen (Arznei-, Verband-, Heil- und ... und Einrichtungen verpflichtet und befugt, auf Verlangen der Prüfungsstelle nach § 106c die für die Prüfung erforderlichen Befunde ...
§ 297 SGB V Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (vom 11.05.2019) ... oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Prüfungsstellen nach § 106c aus den Abrechnungsunterlagen der in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzte folgende ... oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Prüfungsstellen nach § 106c die Daten über die von den in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzten verordneten ...
§ 303 SGB V Ergänzende Regelungen (vom 29.10.2020) ... insbesondere auch auf Grund von Prüfungen gemäß den §§ 106 bis 106c , Unterrichtungen nach § 106d Absatz 3 Satz 2 und Anträgen nach § 106d Absatz 4 ist ...
Zitat in folgenden NormenWirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung (WiPrüfVO)
V. v. 05.01.2004 BGBl. I S. 29; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 DVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... und ihre Geschäftsstellen für die Prüfungen nach den §§ 106 bis 106c erforderlich sind," ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „Daten ... und ihre Geschäftsstellen für die Prüfungen nach § 106 bis § 106c erforderlich sind, spätestens nach vier Jahren und" gestrichen. 41. § ...
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 2 GKV-VSG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... (2) Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird von der Prüfungsstelle nach § 106c geprüft durch 1. arztbezogene Prüfungen ärztlicher Leistungen nach ... werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die der Prüfungsstelle nach § 106c gemäß § 296 Absatz 1, 2 und 4 sowie § 297 Absatz 1 bis 3 übermittelt ... auf die Grundgesamtheit der Arztpraxis hoch. (3) Die Prüfungsstelle nach § 106c bereitet die für die Prüfungen nach Absatz 2 erforderlichen Daten und sonstigen ... dafür nicht vorgelegen hatten." 8. Nach § 106b wird folgender § 106c eingefügt: „§ 106c Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei ... 8. Nach § 106b wird folgender § 106c eingefügt: „§ 106c Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (1) ... nach § 106 Absatz 4" durch die Wörter „Prüfungsstellen nach § 106c " und die Wörter „§ 106 Absatz 2 und 3" durch die Angabe ... die Wörter „als bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach den §§ 106 bis 106c zu berücksichtigende Praxisbesonderheiten" ersetzt. 13. § 130c Absatz 4 ... die Wörter „als bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach den §§ 106 bis 106c zu berücksichtigende Praxisbesonderheiten" ersetzt. b) Satz 2 wird ... § 274 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 106" durch die Angabe „§ 106c " ersetzt. 16. § 275 Absatz 1b wird wie folgt geändert: a) In ... Absatz 1 Nummer 5 werden nach der Angabe „§ 106" die Wörter „bis § 106c " eingefügt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 106a" durch ... vor der Aufzählung die Angabe „§ 106 Abs. 4a" durch die Angabe „§ 106c " ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Soweit es zur ... der Aufzählung wird die Angabe „§ 106 Abs. 4a" durch die Angabe „§ 106c " ersetzt. bbb) In Nummer 3 werden die Wörter „in der nach § 84 ... und Einrichtungen verpflichtet und befugt, auf Verlangen der Prüfungsstelle nach § 106c die für die Prüfung erforderlichen Befunde vorzulegen." 20. § 297 ... b) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 106 Abs. 4a" durch die Angabe „§ 106c " die Angabe „§ 106 Abs. 3" durch die Angabe „§ 106a Absatz 4" ... c) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 106 Abs. 4a" durch die Angabe „§ 106c " ersetzt. d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 106 Abs. 4a" durch die Angabe „§ 106c " und die Angabe „§ 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ ... oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Prüfungsstellen nach § 106c die Daten über die von den in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzten verordneten ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird nach der Angabe „§ 106" die Angabe „bis § 106c " ...
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 778
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 123 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... und werden die Wörter „oder personenbeziehbarer" gestrichen. 17. In § 106c Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „§ 78a des Zehnten Buches" durch die Wörter „den ... und ihre Geschäftsstellen für die Prüfungen nach den §§ 106 bis 106c erforderlich sind, spätestens nach vier Jahren und die Daten, die auf Grund der nach § ...
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