Zitierungen von § 310 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 310 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 306 SGB V Telematikinfrastruktur (vom 26.03.2024)
... in Satz 1 genannten Spitzenorganisationen nehmen die Aufgabe nach Satz 1 nach Maßgabe des § 310 durch eine Gesellschaft für Telematik wahr. (2) Die Telematikinfrastruktur ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 2c G. v. 24.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 228
§ 122 SGB XI Kooperationsprojekt zu Erleichterungen in der Praxis bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung (vom 01.01.2026)
... beispielsweise des Medizinischen Dienstes Bund und der Gesellschaft für Telematik nach § 310 des Fünften Buches , vorsehen. (4) Für die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 kann der ...
§ 125a SGB XI Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege (vom 01.01.2026)
... geeigneten Verbänden der Digitalwirtschaft sowie mit der Gesellschaft für Telematik nach § 310 des Fünften Buches erfolgt. (3) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erarbeitet im Benehmen mit den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
Artikel 1 PflegeBefEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... beispielsweise des Medizinischen Dienstes Bund und der Gesellschaft für Telematik nach § 310 des Fünften Buches , vorsehen. (4) Für die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 kann der ... geeigneten Verbänden der Digitalwirtschaft sowie mit der Gesellschaft für Telematik nach § 310 des Fünften Buches erfolgt. (3) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erarbeitet im Benehmen mit den ...

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... in Satz 1 genannten Spitzenorganisationen nehmen die Aufgabe nach Satz 1 nach Maßgabe des § 310 durch eine Gesellschaft für Telematik wahr. (2) Die Telematikinfrastruktur ... Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik § 310 Gesellschaft für Telematik (1) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ... Zwölfte Kapitel wird das Vierzehnte Kapitel. 34. Die bisherigen §§ 309 bis 311 werden die §§ 398 bis 400. 35. Das bisherige Dreizehnte Kapitel wird ...


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