Zitate in ÄnderungsvorschriftenPatientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 1 Satz 2" ersetzt. 18. In § 137f Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ § 321 " durch die Angabe „§ 408" ersetzt. 19. § 217f Absatz 4b wird ... werden aus den Finanzmitteln der Gesellschaft für Telematik finanziert. § 321 Beschlussfassung der Schlichtungsstelle (1) Jedes Mitglied der Schlichtungsstelle hat ... Dreizehnte Kapitel wird das Fünfzehnte Kapitel. 36. Die bisherigen §§ 314 bis 330 werden die §§ 401 bis 417. 37. § 414 wird wie folgt ...
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