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Zitierungen von § 323 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 323 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 307 SGB V Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten (vom 28.03.2024)
...  (3) Die Gesellschaft für Telematik erteilt einen Auftrag nach § 323 Absatz 2 Satz 1 zum alleinverantwortlichen Betrieb des gesicherten Netzes nach § 306 Absatz 2 Nummer 2 ...
§ 311 SGB V Aufgaben der Gesellschaft für Telematik (vom 26.03.2024)
... der Telematikinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung sind, nach Maßgabe des § 323 Absatz 2 Satz 3 , 13. Planung, Durchführung und Unterstützung der Erprobungs- und ...
§ 326 SGB V Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung (vom 20.10.2020)
... oder von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur müssen über die nach § 323 Absatz 2 und § 325 Absatz 1 erforderliche Zulassung oder über die nach § 327 Absatz 2 Satz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der Telematikinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung sind, nach Maßgabe des § 323 Absatz 2 Satz 3 ." b) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 7 werden die ... b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 35. Dem § 323 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Bei der Vergabe von ...

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... anzuwenden. (3) Die Gesellschaft für Telematik erteilt einen Auftrag nach § 323 Absatz 2 Satz 1 zum alleinverantwortlichen Betrieb des gesicherten Netzes nach § 306 Absatz 2 Nummer 2 ... Buch verbindlich. Dritter Abschnitt Betrieb der Telematikinfrastruktur § 323 Betriebsleistungen (1) Betriebsleistungen sind auf der Grundlage der von der ... oder von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur müssen über die nach § 323 Absatz 2 und § 325 Absatz 1 erforderliche Zulassung oder über die nach § 327 Absatz 2 Satz 1 ... Dreizehnte Kapitel wird das Fünfzehnte Kapitel. 36. Die bisherigen §§ 314 bis 330 werden die §§ 401 bis 417. 37. § 414 wird wie folgt ...