Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Telematikgebührenverordnung und der Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz-GebührenverordnungV. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2246
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... die Kosten für seinen Anschluss an die zentrale Telematikinfrastruktur zu tragen. § 328 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung (1) Die Gesellschaft für ... Dreizehnte Kapitel wird das Fünfzehnte Kapitel. 36. Die bisherigen §§ 314 bis 330 werden die §§ 401 bis 417. 37. § 414 wird wie folgt ... a) In Absatz 1 Satz 1, 3 und 4 sowie in Absatz 3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „ § 328 " durch die Angabe „§ 415" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die ...
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