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Zitierungen von § 370a SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 370a SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 371 SGB V Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme (vom 26.03.2024)
... diesem Buch und 5. Schnittstellen für die Meldung von Terminen gemäß § 370a Absatz 5 und für die Nutzung sicherer Kommunikationsverfahren nach § 311 Absatz 6. (2) ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
V. v. 09.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 41
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
V. v. 09.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 41
§ 1 TelMedErmV Übertragung der Verordnungsermächtigung
... in § 370a Absatz 4 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf die Kassenärztliche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V." ersetzt. 74. § 370a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Funktionalitäten des elektronischen Systems festgelegt werden." 75. Nach § 370a wird folgender § 370b eingefügt: „§ 370b Technische Verfahren in ... „5. Schnittstellen für die Meldung von Terminen gemäß § 370a Absatz 5 und für die Nutzung sicherer Kommunikationsverfahren nach § 311 Absatz 6."  ...

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Monitoring nach § 367a" eingefügt. 65. Nach § 370 wird folgender § 370a eingefügt: „§ 370a Unterstützung der Kassenärztlichen ... 65. Nach § 370 wird folgender § 370a eingefügt: „ § 370a Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Vermittlung telemedizinischer ...