interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Artikel 3 GDNGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... in maschinenlesbarer Form zur Verfügung." 11. Nach § 295a wird folgender § 295b eingefügt: „§ 295b Vorabübermittlung vorläufiger Daten zur ... 11. Nach § 295a wird folgender § 295b eingefügt: „ § 295b Vorabübermittlung vorläufiger Daten zur Abrechnung bei ärztlichen Leistungen ...
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