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Zitierungen von § 94 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (vom 27.07.2023)
... nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in der jeweils geltenden und gemäß § 94 Absatz 2 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die ...
§ 35 SGB V Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel (vom 27.07.2023)
... wichtigem Grund ist die Begründung des Beschlusses bekannt zu machen, sobald die Vorlage nach § 94 Abs. 1 erfolgt, spätestens jedoch mit Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger. Ein ...
§ 35a SGB V Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... Der Beschluss ist Teil der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6; § 94 Absatz 1 gilt nicht. Innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung veröffentlicht die ...
§ 35b SGB V Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln (vom 01.04.2014)
... 6; der Beschluss kann auch Therapiehinweise nach § 92 Absatz 2 enthalten. § 94 Absatz 1 gilt nicht. (4) Gesonderte Klagen gegen den Auftrag nach Absatz 1 ...
§ 56 SGB V Festsetzung der Regelversorgungen (vom 20.07.2021)
... Abs. 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Abs. 2 im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (5) § 94 Abs. 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Beanstandungsfrist einen Monat beträgt. ... beträgt. Erlässt das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinie nach § 94 Abs. 1 Satz 5 , gilt § 87 Abs. 6 Satz 4 zweiter Halbsatz und Satz 6 ...
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021)
... des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Landesausschüsse nach den §§ 90 bis 94 . Die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den ...
§ 90 SGB V Landesausschüsse (vom 11.05.2019)
... Diese können die Entscheidungen innerhalb von zwei Monaten beanstanden. § 94 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt ...
§ 136c SGB V Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung (vom 11.05.2019)
... berücksichtigen. (6) Für Beschlüsse nach den Absätzen 1 bis 5 gilt § 94  ...
§ 137c SGB V Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus (vom 18.12.2019)
...  (2) Wird eine Beanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 94 Abs. 1 Satz 2 nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist behoben, kann das Bundesministerium die Richtlinie ...
§ 137h SGB V Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (vom 26.05.2021)
...  Für den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Satz 4 gilt § 94 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Das Nähere zum Verfahren ist erstmals innerhalb von drei Monaten nach ... Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen. Für den Beschluss gilt § 94 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Für die Hersteller von Medizinprodukten ist die Beratung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 22 BBhV Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte (vom 01.04.2024)
... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung aufgeführt sind und die dort genannten ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung genannt sind, es sei denn, dass das jeweilige ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung; Aufwendungen für anthroposophische und ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Abs. 2 im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (5) § 94 Abs. 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Beanstandungsfrist einen Monat beträgt. ... das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Richtlinie nach § 94 Abs. 1 Satz 3, gilt § 87 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz und Satz 3 entsprechend.  ... dem Wort „der" das Wort „Gemeinsame" eingefügt. 73. § 94 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „von ... eine Beanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nach § 94 Abs. 1 Satz 2 nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist behoben, kann das Bundesministerium die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMNOG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Der Beschluss ist Teil der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6; § 94 Absatz 1 gilt nicht. (4) Wurde für ein Arzneimittel nach Absatz 1 Satz 4 keine ... 2 Nummer 6; der Beschluss kann auch Therapiehinweise nach § 92 Absatz 2 enthalten. § 94 Absatz 1 gilt nicht." e) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ...

Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 984
Artikel 1 AVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Grund ist die Begründung des Beschlusses bekannt zu machen, sobald die Vorlage nach § 94 Abs. 1 erfolgt, spätestens jedoch mit Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger. Ein ... 3 und 4 sowie Absatz 1 Satz 1 dritter Halbsatz gelten entsprechend." 6. In § 94 Abs. 1 Satz 2 werden der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz ...

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 8 BlGewVFG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... nach Absatz 2a Satz 14 und Absatz 6 haben keine aufschiebende Wirkung." 6. Dem § 94 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Klagen gegen Maßnahmen des ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 8 EinglVerbG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... und der" gestrichen, die Angabe „§ 57" durch die Angabe „§ 94 " und das Wort „dürfen" durch das Wort „darf" ersetzt.  ...

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in der jeweils geltenden und gemäß § 94 Absatz 2 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Entwicklung ...

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... ist. Für den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Satz 4 gilt § 94 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Das Nähere zum Verfahren ist erstmals innerhalb von drei ... Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen. Für den Beschluss gilt § 94 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. (7) Klagen bei Streitigkeiten nach dieser Vorschrift ...

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013)
...  d) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 94 " wird durch die Angabe „§§ 88, 94" ersetzt. bb) Die ... aa) Die Angabe „§ 94" wird durch die Angabe „§§ 88, 94 " ersetzt. bb) Die folgenden Sätze werden angefügt:  ... vorzulegen. Diese können die Entscheidungen innerhalb von zwei Monaten beanstanden. § 94 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend." 28. Nach § 90 wird folgender § ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... 54 wird aufgehoben. 35. In § 56 Abs. 5 Satz 2 werden die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 5" und die Angabe ... 2 werden die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 5" und die Angabe „§ 87 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz und Satz ... zu geben; die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen." 63. § 94 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 256 9. ZustAnpV Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
... 91 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 10, § 92 Abs. 1a Satz 3, § 93 Abs. 2, § 94 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 98 Abs. 1 Satz 2, § 102 Abs. 2, § 106 Abs. 2b Satz 2 und 4, ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 7 PpSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... berücksichtigen. (6) Für Beschlüsse nach den Absätzen 1 bis 5 gilt § 94 entsprechend." 11. § 137i wird wie folgt geändert: a) Absatz ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 1 TSVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 1 Satz 1 werden die Wörter „bis zum 1. Januar 2016" gestrichen. 51b. In § 94 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Wörter „§ 20i Absatz 1 und ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung genannt sind, es sei denn, dass das jeweilige ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung; Aufwendungen für anthroposophische und ...