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§ 7 - See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)

Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3457; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Geltung ab 06.09.2002; FNA: 9511-28 Verkehrsordnung
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§ 7 Vermietung



Ein Sportboot oder Wassermotorrad darf nur vermietet werden, wenn es

1.
die vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Kennzeichen besitzt,

2.
ein von der Zulassungsbehörde für dieses Sportboot oder Wassermotorrad ausgestelltes Bootszeugnis nach dem Muster der Anlage 1 besitzt,

3.
die in dem Bootszeugnis nach Nummer 2 festgelegten Bedingungen und Auflagen erfüllt und

4.
die in dem Bootszeugnis nach Nummer 2 vorgeschriebene Ausrüstung an Bord hat.



 

Zitierungen von § 7 SeeSpbootV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SeeSpbootV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSpbootV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 SeeSpbootV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.06.2016)
... einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 zuwiderhandelt, b) entgegen § 7 Nr. 2 ein Sportboot oder Wassermotorrad vermietet, c) entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 ...
§ 17 SeeSpbootV Überwachung
... die Überwachung der §§ 3 bis 15 dieser Verordnung sind die Schifffahrtspolizeibehörden zuständig. Die ... sind die Schifffahrtspolizeibehörden zuständig. Die Überwachung der §§ 5 bis 13 obliegt auch der Zulassungsbehörde. Die Behörden bedienen sich hierbei der ...
§ 18 SeeSpbootV Vermietung im Ausland (vom 09.11.2019)
... die im Ausland vermietet werden, sind § 5 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, §§ 7 , 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, §§ 11 und 12 anzuwenden. Liegen Anhaltspunkte ...
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)
Artikel 1 V. v. 18.04.2000 BGBl. I S. 572; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
§ 4 BinSch-SportbootVermV Bootszeugnis (vom 07.10.2018)
... eingesetzt werden, kann an die Stelle des Bootszeugnisses nach Absatz 1 das Bootszeugnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 oder § 18 Abs. 1 der See-Sportbootverordnung treten, sofern darin als Fahrtbereich auch die ...