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Änderung § 3 FreqBZPV vom 21.07.2009

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§ 3 FreqBZPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.07.2009 geltenden Fassung
§ 3 FreqBZPV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.07.2009 BGBl. I S. 1809

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Aufbau des Frequenzbereichszuweisungsplans


(Text alte Fassung)

(1) Der Frequenzbereichszuweisungsplan wird in Form einer Tabelle erstellt. Die erste Spalte enthält eine durchgehende Nummerierung der Einträge; die zweite Spalte enthält die einzelnen Frequenzbereiche (in kHz, MHz und GHz). In der dritten Spalte ist die Zuweisung der Frequenzbereiche an die Funkdienste enthalten. Die vierte Spalte gibt an, ob der Frequenzbereich zivil (ziv), militärisch (mil) oder gemeinsam zivil und militärisch (ziv, mil) genutzt wird.

(Text neue Fassung)

(1) Der Frequenzbereichszuweisungsplan wird in Form einer Tabelle erstellt. Die erste Spalte enthält eine Nummerierung der Einträge; die zweite Spalte enthält die einzelnen Frequenzbereiche (in kHz, MHz und GHz). In der dritten Spalte ist die Zuweisung der Frequenzbereiche an die Funkdienste enthalten. Die vierte Spalte gibt an, ob der Frequenzbereich zivil (ziv), militärisch (mil) oder gemeinsam zivil und militärisch (ziv, mil) genutzt wird.

(2) Die Frequenzbereiche in der zweiten Spalte und die Zuweisung an Funkdienste in der dritten Spalte können mit Nutzungsbestimmungen versehen sein. Diese Nutzungsbestimmungen sind nummeriert und erscheinen im vollen Wortlaut am Ende des Tabellenteils. Steht die Nummer einer Nutzungsbestimmung unterhalb eines Frequenzbereichs in der zweiten Spalte, so bezieht sich die entsprechende Nutzungsbestimmung auf den gesamten Frequenzbereich. Steht die Nummer einer Nutzungsbestimmung neben einem Funkdienst in der dritten Spalte, so bezieht sich die entsprechende Nutzungsbestimmung nur auf diesen Funkdienst.

(3) Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden; sie sind in der dritten Spalte der Tabelle durch unterschiedliche Schreibweisen wie folgt gekennzeichnet:

Primärer Funkdienst: Schreibweise in Großbuchstaben, z. B. FESTER FUNKDIENST

Sekundärer Funkdienst: normale Schreibweise, z. B. Ortungsfunkdienst.

Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können, auch wenn diesen Frequenzen bereits zugeteilt sind. Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen primären Funkdienstes kann nur die Funkstelle verlangen, der die Frequenz früher zugeteilt wurde. Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können, unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt. Sie können jedoch Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen sekundären Funkdienstes verlangen, deren Frequenzzuteilung später erfolgt.