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§ 3 - Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV)

§ 3 Aufbau des Frequenzbereichszuweisungsplans



(1) Der Frequenzbereichszuweisungsplan wird in Form einer Tabelle erstellt. Die erste Spalte enthält eine Nummerierung der Einträge; die zweite Spalte enthält die einzelnen Frequenzbereiche (in kHz, MHz und GHz). In der dritten Spalte ist die Zuweisung der Frequenzbereiche an die Funkdienste enthalten. Die vierte Spalte gibt an, ob der Frequenzbereich zivil (ziv), militärisch (mil) oder gemeinsam zivil und militärisch (ziv, mil) genutzt wird.

(2) Die Frequenzbereiche in der zweiten Spalte und die Zuweisung an Funkdienste in der dritten Spalte können mit Nutzungsbestimmungen versehen sein. Diese Nutzungsbestimmungen sind nummeriert und erscheinen im vollen Wortlaut am Ende des Tabellenteils. Steht die Nummer einer Nutzungsbestimmung unterhalb eines Frequenzbereichs in der zweiten Spalte, so bezieht sich die entsprechende Nutzungsbestimmung auf den gesamten Frequenzbereich. Steht die Nummer einer Nutzungsbestimmung neben einem Funkdienst in der dritten Spalte, so bezieht sich die entsprechende Nutzungsbestimmung nur auf diesen Funkdienst.

(3) Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden; sie sind in der dritten Spalte der Tabelle durch unterschiedliche Schreibweisen wie folgt gekennzeichnet:

Primärer Funkdienst: Schreibweise in Großbuchstaben, z. B. FESTER FUNKDIENST

Sekundärer Funkdienst: normale Schreibweise, z. B. Ortungsfunkdienst.

Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können, auch wenn diesen Frequenzen bereits zugeteilt sind. Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen primären Funkdienstes kann nur die Funkstelle verlangen, der die Frequenz früher zugeteilt wurde. Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können, unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt. Sie können jedoch Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen sekundären Funkdienstes verlangen, deren Frequenzzuteilung später erfolgt.



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Frühere Fassungen von § 3 FreqBZPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
vom 14.07.2009 BGBl. I S. 1809

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 FreqBZPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FreqBZPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FreqBZPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
V. v. 14.07.2009 BGBl. I S. 1809
Artikel 1 2. FreqBZPVÄndV
... 4 wird gestrichen. cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4. 2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „durchgehende" gestrichen. 3. Die Anlage wird ...