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Zitierungen von § 20 UWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 UWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a UWG Einwilligung in Telefonwerbung (vom 01.10.2021)
... der Einwilligung fünf Jahre aufbewahren. Die werbenden Unternehmen haben der nach § 20 Absatz 3 zuständigen Verwaltungsbehörde den Nachweis nach Absatz 1 auf Verlangen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)
V. v. 07.06.2021 BGBl. I S. 1832, 4832; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 24 QEWV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.10.2023)
... 9 Absatz 3 oder § 21 Absatz 2 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 2 EigRentG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch § 20 Abs. 9 des Gesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) geändert worden ist, anzugeben. ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
V. v. 23.03.2009 BGBl. I S. 653
Artikel 1 5. PAngVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die durch § 20 Absatz 9 des Gesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Gesetz für faire Verbraucherverträge
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3433
Artikel 3 VeVeÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Verwendung der Einwilligung fünf Jahre aufbewahren. Die werbenden Unternehmen haben der nach § 20 Absatz 3 zuständigen Verwaltungsbehörde den Nachweis nach Absatz 1 auf Verlangen ... den Nachweis nach Absatz 1 auf Verlangen unverzüglich vorzulegen." 2. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Bußgeldvorschriften (1) ... vorzulegen." 2. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 6 UWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Vor der Entscheidung über den Antrag ist der Gegner zu hören." 4. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2413
Artikel 2 TelVertrÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
...  3. Die Überschrift von Kapitel 5 wird gestrichen. 4. Die §§ 20 bis 22 werden durch folgenden § 20 ersetzt: „§ 20 ... Kapitel 5 wird gestrichen. 4. Die §§ 20 bis 22 werden durch folgenden § 20 ersetzt: „§ 20 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig ... Die §§ 20 bis 22 werden durch folgenden § 20 ersetzt: „§ 20 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 WettbRÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... auf Abmahnungen, die vor dem 2. Dezember 2020 bereits zugegangen sind." 8. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Bußgeldvorschriften (1) ... bereits zugegangen sind." 8. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...

Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3504
Artikel 1 GWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... 2 Nummer 4 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes bezieht." 9. In § 20 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Nummer 2 oder 3" durch die Wörter „Nummer 1 oder ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 11 VerbrKredRLUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... die Unterlassungsklageverordnung vom 3. Juli 2002 (BGBl. I S. 2565), geändert durch § 20 Abs. 8 des Gesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414), außer ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 13 VRUG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Aufwendungen für den Prozessfinanzierer üblich und angemessen sind." 5. § 20 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 ...