Artikel 1 - Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes (2. AFGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.05.1972 BGBl. I S. 791; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.05.1972; FNA: 810-1-11 Arbeitsförderung
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschrift)

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Zitierungen von Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. AFGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AFGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 2. AFGÄndG
... des § 157 Abs. 2 und 3 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 8 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Mai 1972 in Kraft. (2) § 157 Abs. 2 und ... (2) § 157 Abs. 2 und 3 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 8 dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 1. April 1971 in ...


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