Anlage 5 (zu § 19) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
(siehe BGBl. I 2003 S. 1144ff)
interne Verweise§ 19 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... 18 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 5 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 20 IndElektroAusbV Zwischenprüfung ... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 5 für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten ...
§ 21 IndElektroAusbV Abschlussprüfung ... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 5 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, ...
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