Eingangsformel - Baubetriebe-Verordnung (BaubetrV k.a.Abk.)

V. v. 28.10.1980 BGBl. I S. 2033; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Geltung ab 01.11.1980; FNA: 810-1-30 Arbeitsförderung
|

Eingangsformel



Auf Grund des § 76 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582), der durch Artikel 1 Nr. 23 des Gesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1189) geändert worden ist, wird - nach Anhörung der Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 234 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes und der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes gemäß § 76 Abs. 2 Satz 4 des Arbeitsförderungsgesetzes - verordnet:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed