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II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes (BKZustÜbAO k.a.Abk.)

E. v. 06.10.1980 BGBl. I S. 1954; aufgehoben durch A. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 387
Geltung ab 19.10.1980; FNA: 2030-14-48 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis der in Abschnitt I genannten Behörde, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.

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