Der Rahmenplan gliedert sich in Angaben über:
- 1.
- den gegenwärtigen Ausbaustand und die dem Rahmenplan zugrunde liegenden Zielvorstellungen;
- 2.
- die Vorhabenprogramme für vordringlich zu verwirklichende Ausbauschwerpunkte nebst den dafür vorgesehenen Gesamtkosten;
- 3.
- die Bauvorhaben und die Beschaffungsvorhaben, jeweils nebst Kosten sowie gegebenenfalls einer verbindlichen Kostenobergrenze;
- 4.
- die zunächst nur zur Planung vorgesehenen Vorhaben und die für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe erforderlichen Vorstudien, jeweils nebst Kosten;
- 5.
- die vom Bund und von jedem Land für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe im nächsten Jahr bereitzustellenden und für die folgenden Jahre des Planungszeitraumes jeweils vorzusehenden Mittel.
§ 8 HSchulBG Anmeldung zum Rahmenplan ... dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bekannt und meldet dabei die in § 6 Nr. 3 und 4 genannten Vorhaben zur Aufnahme in den Rahmenplan an. Mit der Anmeldung gilt die ... über den Rahmenplan widerrufen werden. (2) Die Anmeldung zu § 6 Nr. 3 enthält zu den Bauvorhaben eine allgemeine Erläuterung, Angaben über das ... enthält ferner Angaben über Folgekosten. (3) Bei Vorhaben nach § 6 Nr. 4 genügen Angaben über die Ziele und Kosten der Planung oder Vorstudien sowie eine ...