Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.07.2008 aufgehoben
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Eingangsformel - Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAVorstBeamtRuaAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.11.1998 BGBl. 1999 I S. 942; aufgehoben durch III. A. v. 22.07.2008 BGBl. I S. 1405
Geltung ab 21.05.1999; FNA: 860-3-16 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 377 Abs. 2, § 399 Abs. 3 Satz 2 und § 400 Abs. 3 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595) in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3858), des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462), des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes sowie auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung der Disziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrenfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 15. Juli 1993 (BGBl. I S. 1204) und des § 1 Abs. 1 Buchstabe b der Anordnung zur Durchführung der Disziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrenfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 15. Juli 1993 (BGBl. I S. 1209) ordnet der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit an:



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