Anlage 2 - Drittes Überleitungsgesetz (3. ÜblG k.a.Abk.)

G. v. 04.01.1952 BGBl. I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 15 G. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2317
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 603-5 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Anlage 2 (§ 12 Abs. 3) Abgabenrecht des Landes Berlin, das bis auf weiteres anzuwenden ist



1.
(aufgehoben)

2.
Gesetz über eine Ausgleichsabgabe vom 2. März 1950 (Verordnungsblatt für Berlin I S. 91)

3.
und 4. (aufgehoben)

5.
Artikel II des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes vom 7. August 1950 (Verordnungsblatt für Berlin I S. 395).



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed