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Zitierungen von Anlage 6a Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6a BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauWiAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BauWiAusbV Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
... Die Berufsausbildung ist entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen (Anlagen 1 bis 18) während einer Dauer von 32 bis 37 Wochen wie folgt in überbetrieblichen ...
§ 37e BauWiAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 6a der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
V. v. 20.02.2009 BGBl. I S. 399
Artikel 1 2. BauWiAusbVÄndV
... die durch die Verordnung vom 2. April 2004 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, wird Anlage 6a laufende Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe a wie folgt gefasst: „a) Baumaschinen und ...
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