Zitierungen von § 138 FGO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138 FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 113 FGO
... (§ 114 Abs. 1), Beschlüsse nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ( § 138 ) sowie Beschlüsse, in denen ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder 2. Beschluss in den Fällen des § 138 FGO , es sei denn, dass bereits ein Urteil oder ein Gerichtsbescheid vorausgegangen ist: ... Geschäfts- stelle übermittelt wird, oder 2. Beschluss in den Fällen des § 138 FGO , es sei denn, dass bereits ein Urteil oder ein Gerichtsbescheid voraus- gegangen ist: ... Die Gebühr 6120 ermäßigt sich auf Erledigungen in den Fällen des § 138 FGO stehen der Zurücknahme gleich. 1,0 6122 ... der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder 2. Beschluss in den Fällen des § 138 FGO , es sei denn, dass bereits ein Urteil, ein Gerichtsbescheid oder ein Beschluss in der ... der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder 2. Beschluss in den Fällen des § 138 FGO , es sei denn, dass bereits ein Beschluss nach § 114 Abs. 4 FGO vorausgegangen ist: ...

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
... die durch Antrags- oder Klagerück- nahme oder einen Kostenbeschluss nach § 138 FGO beendet worden sind 5 Jahre b) sonstige 10 Jahre  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 10 ÜVerfBesG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... stelle übermittelt wird, oder 2. Beschluss in den Fällen des § 138 FGO, es sei denn, dass bereits ein Urteil oder ein Gerichtsbescheid voraus- gegangen ...


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