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Eingangsformel - Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im deutsch-polnischen Wechselverkehr mit Binnenschiffen (POLBinSchZustV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 5 Satz 2 des Gesetzes vom 19. April 1993 zu dem Abkommen vom 8. November 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschiffahrt (BGBl. 1993 II S. 779) verordnet das Bundesministerium für Verkehr:

 
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