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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im deutsch-polnischen Wechselverkehr mit Binnenschiffen (POLBinSchZustV k.a.Abk.)

§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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