1Dieses Gesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Gesellschaft mit der im Sinne des
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes gegründeten Gesellschaft privaten Rechts im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen wurde.
2Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt das Datum des Außerkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 16. August 2019 (BGBl. I S. 1376) trat das Gesetz am 1. August 2019 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 16.08.2019 BGBl. I S. 1376
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522