Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2019 aufgehoben

§ 4 - Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz (VIFGG)

Artikel 2 G. v. 28.06.2003 BGBl. I S. 1050; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122, 2019 BGBl. I S. 1376
Geltung ab 09.07.2003; FNA: 910-11 Allgemeines Straßenbaurecht
| |

§ 4 Außerkrafttreten


§ 4 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2019 VIFGG

1Dieses Gesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Gesellschaft mit der im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes gegründeten Gesellschaft privaten Rechts im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen wurde. 2Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt das Datum des Außerkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 16. August 2019 (BGBl. I S. 1376) trat das Gesetz am 1. August 2019 außer Kraft.


Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes B. v. 16. August 2019 BGBl. I S. 1376 m.W.v. 1. August 2019

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 4 VIFGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2019 (05.09.2019)Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes
vom 16.08.2019 BGBl. I S. 1376
aktuell vorher 18.08.2017Artikel 16 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
vom 14.08.2017 BGBl. I S. 3122
aktuellvor 18.08.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 4 VIFGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VIFGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VIFGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes
B. v. 16.08.2019 BGBl. I S. 1376
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 16 FANeuReG Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes
... 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2464) geändert worden ist, wird folgender § 4 angefügt: „§ 4 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt ... I S. 2464) geändert worden ist, wird folgender § 4 angefügt: „ § 4 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed